Gewollte Sprachverwirrung
Nehmen wir einmal an, ich hätte ein bestimmtes Interesse daran, Gesetze in eine bestimmte Richtung hin zu verändern, wüsste aber, dass die Bevölkerung meiner Anschauung nicht folgt. Um deren Stimmen zu bekommen, müsste ich meine Botschaft so hinter den Unzulänglichkeiten der Sprache verstecken, dass die Bevölkerung die Aussagen zumindest wohlwollend interpretieren kann. Würde ich zudem noch einer Partei angehören, welche über ihr Programm in anderen, nicht minder wichtigen Bereichen – Wirtschaft, Soziales, Arbeitsmarkt – den Großteil der Wählerschaft lukriert, wäre es wohl noch einfacher, meine Anschauung auf dem Rücken der Wähler umzusetzen. Das glaubt ihr nicht? Ich gebe ein Beispiel.
In der sogenannten Südtirol-Frage vertreten konservative Kreise die Meinung, dass Südtirol zu Österreich gehört – immer noch. Die Politik denkt aber nicht im Traum daran, hier eine Volksbefragung durchzuführen. Man beschwichtigt die Kreise damit, dass man von einer „Europaregion Tirol“ spricht. Die Konservativen sehen darin eine Verbindung der Regionen, die Intelligenten erkennen, dass Südtirol bei Italien bleiben wird, deren Gesetzgebung unterworfen und die ganz Intelligenten sehen, dass Brüssel mittel- bis langfristig die Nationalstaaten zur Gänze abschaffen will.
Immer noch unklar? Ok, noch ein Beispiel:
Pädophilenverbände sind sehr erpicht darauf für Kinderrechte einzutreten. Kinderrechte würden jedoch auch das Recht auf die eigene Sexualität beinhalten. Jedenfalls nachdem die Gerichte den ersten Klagen diesbezüglich zugestimmt hätten. „Das Recht auf die eigene Sexualität“ würde dann aber auch bedeuten, dass es bei pädosexuellen Übergriffen – die dann vermutlich nicht mehr so heißen würden – in der Regel keine Handhabe mehr gäbe, da die meisten Kinder im privaten und sozialen Umfeld natürlich zu ihrem Vater, ihrer Mutter, ihrem Onkel hielten. Soll heißen, sie haben das Recht darauf, notfalls durch den Staat umsetzbar. Das wissen die Eltern aber nicht, die jetzt verstärkt für die Implementierung von Kinderrechten als erweiterter „Schutz“ VOR pädosexuellen Übergriffen eintreten.
Immer noch nicht klar? Dann lasse ich Texte der EU für sich sprechen:
ENTWURF EINES BERICHTS über Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments (2011/2151(INI)) Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Begründung, 9:
Die Studie: „Geschlechterunterschiede bei Bildungsresultaten: Derzeitige Situation und aktuelle Maßnahmen in Europa“ aus dem Jahr 2009 – mit einem Vorwort von Androulla Vassiliou, zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend.
Aus dem Glossar:
Erkennt ihr den Unterschied zwischen: zu veranlassen, verstärkt nachzudenken und mit dem Ziel, Gleichstellung ein(zu)nehmen?
Nach dem Motto: Du kannst gern darüber nachdenken, wenn du damit fertig bist, tust du was ich sage!
Jetzt hat sich hier „Gleichstellung“ eingeschlichen. Ganz unbemerkt, still und leise. Sehen wir noch einmal in den Glossar, merken wir, dass der Begriff „Gleichstellung“ gar nicht aufgelistet ist – komisch eigentlich, für einen Text, in welchem dieser Begriff auf den ersten 58 Seiten 100 mal verwendet wird.
Interessant ist trotzdem die Definition, wie sie auf den Seiten 57ff niedergeschreiben steht.
Wie wir in Kapitel 1 bereits gesehen haben, gibt es unterschiedliche Auffassungen und Definitionen des Begriffs der Gleichstellung und insbesondere der Gleichstellung der Geschlechter. Auch die Rechtsrahmen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bezugnahme auf diesen Begriff. „Gleichstellung der Geschlechter“ wird hier meist verstanden als „Gleichbehandlung“ oder „Chancengleichheit“ von Frauen und Männern, während „Gleichstellung der Geschlechter“ im Sinne von gleichen Startchancen in Bezug auf Bildungsresultate bzw. die Verwirklichung des allgemeinen Potenzials weniger häufig explizit als Ziel von Rechtsvorschriften genannt wird. Wie in Kapitel 1 dargelegt, kann das Zugrundelegen einer Genderperspektive – auch als “Gender Mainstreaming“ bezeichnet – bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften als wirksame Strategie zur Umsetzung dieser zuletzt genannten Gleichstellung der Geschlechter gesehen werden.
Ohne hier vorgreifen zu wollen, behalten wir „Gleichstellung der Geschlechter“ im Sinne von gleichen Startchancen in Bezug auf Bildungsresultate bzw. die Verwirklichung des allgemeinen Potenzials weniger häufig explizit als Ziel von Rechtsvorschriften genannt wird“ im Gedächtnis. Sehen wir weiter:
Die drei Hauptmodelle in Bezug auf die Definition der bildungsbezogenen Gleichstellung der Geschlechter in Rechtsvorschriften werden nun nacheinander besprochen. …
Im ersten Modell, dem Modell allgemeine Gleichbehandlung und Chancengleichheit, bilden allgemeine Antidiskriminierungsbestimmungen betreffend die Gleichbehandlung von und die Chancengleichheit für Frauen und Männer die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung der Geschlechter im Bildungswesen. Antidiskriminierungsbestimmungen können entweder in Form eines eigenständigen Antidiskriminierungsgesetzes festgelegt werden oder aber als Bestandteil anderer Gesetze (in der Regel des Arbeitsrechts). Der Bildungsbereich wird in der Regel – außer in Dänemark und in Italien – als ein Bereich genannt, in dem solche spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften vorhanden sind. In diesem Modell ist das Ziel der Geschlechtergleichstellung jedoch in den bereichsspezifischen Rechtsvorschriften wie z. B. den Bildungsgesetzen nicht verankert. Das bedeutet, dass die jeweiligen Bildungsgesetze – selbst wenn sie die Gleichstellung als ein Bildungsziel definieren – das Ziel der Geschlechtergleichstellung nicht explizit erwähnen. Außerdem kann zwar das Ziel einer Überarbeitung und Reform der Rechtsvorschriften (nicht der politischen Strategien oder Programme, die in Abschnitt 3.2 untersucht wurden) aus einer Genderperspektive gegeben sein, doch wird es in diesen Staaten nicht durchgreifend und systematisch angewandt. Dieses Modell beschreibt die Situation in Belgien (Flämische und Französische Gemeinschaft), Dänemark, Estland, Italien, Zypern, Ungarn, Lettland, den Niederlanden und Polen am besten. Im speziellen Fall von Lettland werden, außer den Antidiskriminierungsvorschriften im Arbeitsgesetzbuch, im Prinzip alle Rechtsvorschriften aus einer genderbezogenen Perspektive überarbeitet.
Das zweite Modell wird zusammengefasst unter Gleichbehandlung und Chancengleichheit in der Bildung. In diesem Modell bestehen spezifische Rechtsvorschriften zum Thema Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen und Männer, in denen das Bildungswesen genannt wird. Außerdem enthalten die Bildungsgesetze spezifische Bezugnahmen auf die Genderthematik hinsichtlich der Ziele Gleichbehandlung und Chancengleichheit (oder „Gleichberechtigung“). Damit sind in den gesetzlichen Regelungen unter Umständen bestimmte bildungsspezifische Aspekte der Geschlechtergleichstellung abgedeckt. Doch wird in diesem Modell die Gleichstellung der Geschlechter als ein Ziel des Bildungssystems nicht ergebnisorientiert formuliert. Zwar zielen die Bildungsgesetze in diesem Fall auf den gleichberechtigten Zugang und die Gleichbehandlung aller Schüler im Bildungswesen ab, enthalten aber keine speziellen Vorgaben zur Rolle der Bildung im Entgegenwirken von Ungleichheiten in der Gesellschaft insgesamt. Auch scheinen die Rechtsvorschriften in diesem Fall nur in begrenztem Maß aus einer Genderperspektive überprüft zu werden. Dieses Modell ist anzutreffen in Griechenland, Litauen, Portugal, Rumänien und in der Slowakei.
Das dritte Modell schließlich zeichnet sich aus durch die aktive Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung. In diesem Modell finden zum einen im Bildungsbereich spezifische Antidiskriminierungsbestimmungen Anwendung, zum anderen ist die Gleichstellung der Geschlechter aber auch ein Ziel des Bildungssystems. Damit beinhaltet die Gleichstellung der Geschlechter hier nicht nur die Aspekte Gleichbehandlung und Chancengleichheit, sondern in den Bildungsgesetzen wird die Gleichstellung der Geschlechter auch als ein Bildungsziel und damit die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter als ein Ergebnis von Bildung, also als Bildungsresultat definiert.
Bitte raufscrollen! Aus dem schwammigen „Gleichstellung der Geschlechter als gleiche Startchancen im Bezug auf Bildungsresultate“ wird „Gleichstellung der Geschlechter als Bildungsziel, die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter als Bildungsresultat“.
Wir sehen, wo das Problem liegt. Die Forderung nach Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Gleichberechtigung wird wohl von den allermeisten Menschen unterstützt, die meisten Regierungen handeln (noch) nach diesen Postulaten. „Gleichstellung der Geschlechter“ wird in diesem, bewußt falsch im feministischen Sinne propagiert. Das glaubt ihr doch noch nicht so recht? Dann sehen wir weiter.
In Punkt 7.1: Die Feminisierung des Lehrerinnenberufs (Warum eigentlich Lehrerinnenberufs? Der Lehrerberuf ist auf den Genus bezogen. Feminisiert man einen Terminus „Lehrerinnen“ der sowieso schon auf den Sexus bezogen ist, was bringt das, außer der Umsetzung, der feministischen Forderung danach, dem Genus nach maskuline Endungen gezielt zu entfernen: Lehrer – Lehrerinnen und Lehrer – Lehrer_innen) wird zwar zugegeben, festgestellt, dass die überwiegende Mehrzahl der Lehrpersonen im Primar- und Sekundar(I)bereich (meist Ende der Schulpflicht) weiblich sind – 52 bis 86% -, für den Sekundar(II)bereich allerdings nur Folgendes, festgehalten:
Auf der ISCED-Stufe 3 [entspr. Sekundarbereich(II), im Regelfall bis zur Matura, terminatus] sind die Anteile von Frauen und Männern im Verhältnis zu den anderen Bildungsebenen insgesamt relativ ausgewogen. In 11 Staaten (von insgesamt 31 untersuchten Staaten) variiert der Anteil der weiblichen Lehrpersonen hier zwischen 45 und 56 %.
Man sieht, wenn man die Statistik durchgeht, dass hier zugunsten der weiblichen Lehrkräfte Propaganda betrieben wird. Sehen wir uns die dazu gehörende Statistik an:
Nehmen wir den Schnitt der 30! nicht 31 Staaten, ergibt sich ein Prozentsatz der Lehrerinnen am Gesamt-Lehrkörper von 58,5%. Man könnte auch sagen: In 15 Staaten ist der Anteil der weiblichen Lehrpersonen über 60%.
Dass im Weiteren nur die „Nicht-Femisierung“ des Hochschulbereichs beklagt wird und auf Seite 130 die Misere mit den männlichen Lehrkräften umgedeutet und relativiert wird –
Zu den potenziellen Vorteilen eines höheren Anteils von männlichen Lehrpersonen in der Schule: es gibt keine eindeutigen Beweise dafür, dass sich eine ausgewogenere Geschlechterverteilung im Sinne einer zahlenmäßig ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen am Lehrpersonal der Schulen positiv auf die Schülerleistungen auswirken würde. Nur (weibliche und männliche) Lehrpersonen, die sowohl ihre eigenen Geschlechterrollen als auch die ihrer Schüler kritisch in Frage stellen, könnten hier tatsächlich auch Veränderungen bewirken (DCSF 2008). Die wissenschaftliche Forschung kritisiert den aktuellen Trend in der bildungspolitischen Debatte, zu unterstellen, die „Feminisierung“ des Lehrerberufs ginge mit einer Bevorteilung der Mädchen in der Bildung einher oder wäre letztlich für das Underachievement von Jungen verantwortlich zu machen (Skelton 2002). Die Tatsache, dass der Lehrerberuf – insbesondere auf der Ebene der Elementar- und Primarbildung – als „Frauenberuf“ gehandelt wird, bedeutet in der Regel jedoch, dass der Beruf einen geringen Status und relativ wenig Anerkennung genießt, was sich auch in den Gehalts- und Beförderungsbedingungen zeigt (Mills u. a. 2004).
– überrascht nicht wirklich. Schlussendlich interessant bleibt die Definition von sexueller Belästigung aus dem Glossar, Seite 136:
Sexuelle Belästigung: Wenn ein geschlechtsbezogenes Verhalten die Verletzung der Würde einer Person oder die Schaffung eines durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Herabsetzungen, Demütigungen, Beleidigungen oder Verstörungen geprägten Umfelds bezweckt oder bewirkt (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union 2002, S. 17).
Also Jungs, wenn ihr in eurem geschlechtsbezogenen Verhalten die Schaffung eines durch Beleidigung geprägten Umfelds bezweckt – was immer das sein soll – dann habt ihr die Mädls sexuell belästigt. Niemals nicht sagen: Ihr seid Mädchen, ihr könnt das nicht!
Wir sind auf dem besten Wege zum Zentralstaat und wissen es nicht, wundern uns nur immer öfter, wie komisch, kafkaesk die Welt um uns herum doch in den letzten Jahren geworden ist. Das darf man nicht mehr sagen, das darf man nicht mehr tun – was ist nur los?