Tag: Oktober 16, 2011
Vergewaltigung in Österreich
Laut Gerichtliche Kriminalstatistik 2009 kam es im Jahr 2009 zu 113 Verurteilungen nach § 201 StGB.
Eine Vergewaltigung wird laut Gesetz folgendermaßen definiert:
Allgemein verständlicher wird dies in der Kriminastatistik auf Seite 22 gefasst:
Der Tatbestand der Vergewaltigung zielt seitens des Täters auf einen Akt der Willensbrechung beim Opfer ab, indem er bei diesem den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende Form des Geschlechtsverkehrs durch Ausübung von Gewalt oder durch eine gegen Leib und Leben des Opfers gerichtete Drohung, deren unmittelbar bevorstehende Ausführung seitens des Opfers befürchtet werden kann, erzwingt.
Nun zu den Zahlen (Verurteilungen nach Deliktgruppe seit 1975 /S. 42):
1975 110
1980 142
1985 177
1990 161
1990 161
1995 130
1996 112
1997 110
1998 129
1999 108
2000 115
2001 118
2002 102
2003 129
2004 114
2005 108
2006 121
2007 111
2008 86
2009 – 113*
Nehmen wir hier einen Mittelwert (=132), gemessen an den aufsummierten, dann der Anzahl nach dividierten, Halbdekadenwerten (2009 inkludiert) an, ergibt sich für das Jahr 2009 eine Abnahme um 14 %. Dieser Wert wurde laut vorliegenden Informationen das letzte Mal 1990 übertroffen. Die Zahl der bereits vorbestraften, wegen Vergewaltigung im Jahre 2009 Verurteilten, liegt bei 45, d.s. knapp 40% (Siehe: Tabelle 3: Rechtskräftig verurteilte Personen in Österreich nach Alter und Zahl ihrer Verurteilungen 2009, S. 92).
Gehen wir davon aus, dass im Jahre 2009 laut „Statistik Austria“ rund 4.073.000 Männer in Österreich lebten. Schließen wir die in Anstalten (37.200) und als Kind in Familien (1.292.700) lebenden, männlichen Personen aus, bleiben noch rund 2.743.100 Männer als „potentielle“ Vergewaltiger übrig.
Setzen wir dies in Relation, zeigt sich, dass nur rund 1 von 24.274 Männern eine Vergewaltigung begeht und rund 40% der Männer, welche diese begehen, sind zusätzlich vorbestraft – zumindest im Jahr 2009 (Verhältnis ohne Vorbestrafte nun: 1 zu 40.000).
Auf Basis dieser Zahlen ist ein allgegenwärtiges „Bedrohungspotential“ für Frauen, von einem Mann vergewaltigt zu werden, einfach nicht gegeben. Auch die Behauptung, dass „normale“ Männer Vergewaltiger seien, ist vor dem Hintergrund der Zahlen an bereits Vorbestraften so nicht zulässig. Die Frage danach, bei wievielen Vergewaltigern zudem noch eine psychische Störung diagnostiziert werden konnte, Drogen und/oder Alkohol im Spiel waren, wurde noch gar nicht gestellt.
* Davon wurden 73 von Inländern und 40 von Ausländern, d.s. 35% (Tabelle 2: Die rechtskräftig verurteilten Personen in österreich nach ihrer Staatsangehörigkeit 2009, S 82) begangen.